Sozialmissbrauch/ Missbrauch der Lohnfortzahlung

Sozialmissbrauch/ Missbrauch der Lohnfortzahlung

SocialmissbrauchKrankheitsbedingte Fehlzeiten kommen bei jedem Mitarbeiter vor. Doch es passiert immer wieder, dass Arbeitnehmer ungerechtfertigt fehlen und sich durch falsche Angaben beim Arzt Krankenscheine ausstellen lassen, um z.B. ein paar Tage frei zu nehmen oder einer unerlaubten Nebentätigkeit nachzugehen.
Dieses Verhalten ist Betrug am Arbeitgeber, der für die Tage der Krankheit die Entgeltfortzahlung übernimmt. Das ungerechtfertigte Fehlen kann aber für das betreffende Unternehmen noch weitere Konsequenzen haben. Es drohen Konventionalstrafen aufgrund von nicht erledigten Aufträgen oder die Personalkosten steigen erheblich, wenn schnell Ersatz beschafft werden muss. Daher droht einem überführten Blaumacher in der Regel die fristlose Kündigung.

Doch wie kann man den Betrug nachweisen? Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie!

Durch gezielte Beobachtungen finden wir heraus, ob der verdächtige Mitarbeiter während seiner "Krankheit" einer Nebentätigkeit nachgeht, ob er ausgiebige Freizeitaktvitäten betreibt (Leistungssport, übermäßiger Alkoholgenuss...) oder womöglich einen Umzug macht oder in den Urlaub fährt.
Jedes Fehlverhalten wird auf Video oder Foto sowie in einem schriftlichen Protokoll festgehalten, so dass der Leistungsbetrug mit gerichtsfesten Beweisen dokumentiert und nachgewiesen werden kann.